FÜHRERSCHEIN UND ALTERSGRENZE
Bei der Unterzeichnung des Mietvertrages muss der Mieter 22 Lebensjahr vollenden, einen nationalen oder internationalen Führerschein von mindestens 2 Jahren haben und seinen Führerschein besitzen.
ÜBERNAHME UND RÜCKGABE FAHRZEUGS
Es gibt die Grenze von 200 km pro Tag für die Miete unter 15 Tagen. Die Miete für 15 Tage und mehr,und die Monatsmieten haben eine Kilometergrenze von 3.500 km. Bei Überschreitung wird die Gebühr als 0,50 pro km berechnet.
Bei dem Verlust des Fahrzeugschlüssels oder des Kfz-Briefs ist der Mieter für die Kosten verantwortlich.
Bei Reifenpannen oder Reifenverschleiß ist der Mieter verantwortlich für die entstandenen Kosten,falls keine Ersatzreifen benutzt wurde.
Der Mieter ist verantwortlich für die Verkehrsstrafenkosten und Parkgebühren.
Bei einseitigen oder zweiseitigen Unfällen ist es notwendig, ein Unfallsprotokoll abzuordnen und einen Alkoholbericht zu erhalten. Andernfalls ist der Mieter für die entstandenen Kosten verantwortlich.
Für unsere ausländischen Gäste ist die Kreditkarte nicht obligatorisch,Pass, Identität und Führerschein sind ausreichend.
Kreditkarten sind für Inlandsvermietungen obligatorisch und, diese Kreditkarten müssen im Namen unseres Kunden eingetragen sein. Nach Marke und Modell des vermieteten Fahrzeugs wird die Provision- Blockierung von der Kreditkarte ausgeführt.
Wenn das Fahrzeug in einem geeigneten Zustand ausgeliefert wird, wird die Provision durch der Bank Ihrer Kreditkarte sicher zurückbezahlt.
(Günstige Fahrzeuge: 500 TL) (Mittelgruppe Fahrzeuge: 1.000 TL) (Luxusfahrzeuge: 2.000 TL)
Kreditkarte muss zum Vermieter gehören. Die Lieferung des Fahrzeuges ist nicht möglich mit der Kreditkarte, die im Namen einer anderen Person eingetragen ist.
Für weitere Informationen können Sie an unseren Kundendienst 24/7 wenden.
VERSICHERUNG
Alle Fahrzeuge werden von Mietwagen-Kasko-Versicherungversichert.
Ihre vermieteten Fahrzeuge werden gegen Stöße , Kollision ,Diebstahl und Diebstahlversuche geschützt. Die Schäden, die bei dritten Personen auftreten können, sind ebenfalls durch die Verkehrssicherungslimiten geschützt. Die Schadensausnahme kommt nicht in die Frage unter den Versicherungsbedingungen, die wir anwenden. Für die Schadenskosten,die nicht ordnungsgemäß erfasst wurden,(Unfallsprotokoll , Alkoholbericht, Unterlagen der Unfallbeteiligten usw.) ist der Benutzer ausschließlich verantwortlich. Bei den Schäden ,die nicht offiziel erstattet sind, wird der Schadensreparatur nicht mit der Fahrererklärung durchgeführt, falls eine Mini-Schadensversicherung nicht gekauft wir
Für die Gültigkeit der Versicherung :
Bei dem Fahren des Fahrzeugs muss der Unfall durch eine der Personen,die den Namen auf dem Fahrzeugvertrag geschrieben ist,vorgefallen werden.
Der Fahrer soll während der Fahrt nichtbetrunken und / oder vom Drogenkonsum betroffen sein.
Wenn das Fahrzeug EINSEITIGverunglückt oder gestohlen wird, sollten die Unfall-, Diebstahl- und Alkoholerkennungsberichte bei der nächsten Polizei- oder Gendarmeriestation beantragt werden,ohne den Standort des Fahrzeugs zu ändern.
BEI DOPPELSEITIGEN UNFÄLLEN, außer in den folgenden Fälle, muss das Unfallprotokoll zur Erkennung von Sachschäden entsprechend der Art und Weise des Verkehrsunfalls nach den Angaben im Protokoll ausgefüllt werden.
Bei den doppelseitigen Unfällen muss nur in folgenden Fällen das Unfallsprotokoll von der Verkehrspolizei angeordnet werden.
Wenn;
der Fahrer ein undokumentiertes motorisiertes Fahrzeug fahrt.
der Fahrer sein Alter nicht vollendet.
Alkohol oder geistige Gesundheit beim Fahrer zweifelhaft ist.
eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge zu den öffentlichen Einrichtungen gehört.
das Eigentum öffentlicher Einrichtungen beschädigt ist.
das Eigentum der dritten Person beim Verkehrsunfall beschädigt ist.
eines der am Unfall beteiligten Fahrzeuge keine Verkehrssicherung hat.
der Verkehrsunfall mit Tod und / oder Körpershaden abgeschlossen ist.
Im Falle des Diebstahls, muss "Diebstahlerkennungsbericht" von der nächstgelegene Polizei- oder Gendarmeriestation erhalten haben, und der Schlüssel und Kfz-Brief müssen an unsere Mitarbeiter geliefert worden sein.
Mini-Schadensversicherung
Mini-Schadensversicherung ECOfür 5 Euro pro Tag, die als Extra gekauft werden kann, deckt Schäden, die durch einseitige Unfälle unter 4,000 TL verursacht werden, durch eine Kundenerklärung ab, ohne dass ein Bericht der Polizei oder Gendarmerie erforderlich ist.
Mini-Schadensversicherung ORTA für 6 Euro pro Tag, die als Extra gekauft werden kann, deckt Schäden, die durch einseitige Unfälle unter 5,000TL verursacht werden, durch eine Kundenerklärung ab, ohne dass ein Bericht der Polizei oder Gendarmerie erforderlich ist.